Du gründest eine Einzelfirma? Das musst Du wissen
Anna war schon immer fasziniert von Haaren. Schon in jungen Jahren wagte sie sich mutig an die Haare ihrer Geschwister, um ihre Kreativität auszuleben und ihr handwerkliches Geschick zu entdecken. Mit der Zeit wuchs ihre Leidenschaft für das Friseurhandwerk und sie entschied sich schliesslich, den mutigen Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Nun eröffnet sie voller Enthusiasmus ihren eigenen Friseursalon, bereit, ihre Kunden mit ihrem Talent und ihrer Liebe zum Haarstyling zu begeistern.
Anna hat sich nun als Geschäftsfrau um die Versicherungen ihres Einzelunternehmens zu kümmern. Was hat sie zu beachten? Welche sind obligatorisch, welche empfehlenswert und auf welche kann sie (vorerst) verzichten?
Versicherungslösungen für Einzelunternehmen
In Arbeitsumgebungen können Fehler auftreten, für die Unternehmer finanziell haften müssen. Eine umfassende Versicherungsdeckung ermöglicht es, einen Grossteil der entstehenden Kosten auf die Versicherungsgesellschaft abzuwälzen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Unternehmer haftbar sind. Was bedeutet das für Anna?
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Personenschaden: Ihr unterläuft ein Behandlungsfehler.
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Sachschaden: Anna verschüttet versehentlich Haarprodukte über die Kleidung der Kundin.
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Vermögensschaden: Eine Kundin stolpert über das Kabel des angeschlossenen Föhns, bricht sich beide Arme und ist nicht mehr arbeitsfähig.
In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflichtversicherung, die gedeckte und berechtigte Haftpflichtansprüche ersetzt und unberechtigte Haftpflichtansprüche abwehrt.
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird er ab der Firmengründung empfohlen, da insbesondere Personenschäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können.
Kranken- und Unfallversicherung für Selbständige
Anna kann aufgrund von Krankheit oder Unfall eine Weile nicht arbeiten. Um das finanzielle Risiko zu minimieren, bietet sich der Abschluss einer Taggeldversicherung an.
Gemeinsam mit ihrem Versicherungsberater legt sie die Höhe des benötigten Taggelds fest, das bei Erwerbsausfall infolge von Unfall oder Krankheit einspringt. Zusätzlich zu einer Sozialversicherung sind auch Heilungskosten abgedeckt.
Das Risiko einer Invalidität kann durch eine Versicherung mit einem festgelegten Kapital in gewünschter Höhe abgesichert werden. Durch den Abschluss einer Versicherung mit Todesfallkapital kann sie zudem ihre Hinterbliebenen finanziell absichern.
Die Kranken- und Unfallversicherung für Selbständige ist zwar keine Pflichtversicherung, jedoch wird allen Einzelunternehmern der Abschluss empfohlen, um gegen die finanziellen Folgen eines Lohnausfalls infolge von Unfall oder Krankheit abgesichert zu sein.
Es ist zu beachten, dass bestimmte Betriebe das Unfallrisiko bei der SUVA versichern müssen. Zu diesen Branchen gehören beispielsweise Unternehmen im Hoch- und Tiefbau, Schreinereien, Schlossereien, Architekturbüros und viele andere.
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invaliditätsversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung)
Alle Selbständigen in der Schweiz sind AHV/IV/EO-beitragspflichtig. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen. Es wird empfohlen, sich im Voraus darüber zu informieren.https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Merkbl%C3%A4tter/Beitr%C3%A4ge-AHV-IV-EO-ALV
Diese Versicherungen gehören zur ersten Säule und sind Teil des drei-Säulen-Prinzips der Schweiz. Weitere Informationen zum Schweizer Sozialversicherungssystem (Alter, Tod und Invalidität) findest Du auf unserer Website.
Diese Versicherungen werden zu einem späteren Zeitpunkt benötigt
Wenn sich die Geschäftstätigkeit positiv entwickelt, steigt auch das Risiko und erfordert eine angepasste Versicherungsdeckung. Je nach Tätigkeitsfeld, Firmengrösse, Miete der Geschäftsräume oder Eigentum an Gebäuden ändern sich die Risiken und müssen berücksichtigt werden.
Optionale Versicherungen, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen oder eingeschlossen werden können:
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Inventarversicherung: Deckt Waren und Einrichtungen gegen Grundgefahren wie Feuer/Elementarschäden, Wasser, Einbruch und Glasbruch ab.
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Motorfahrzeugversicherung: Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch, optional können eine Kasko- oder Parkschadenversicherung abgeschlossen werden.
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Kranken- und Unfallversicherung für Angestellte: Arbeitgeber müssen im Krankheitsfall oder nach einem Unfall ihren Mitarbeitern für eine bestimmte Zeit den Lohn weiterzahlen.
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Cyberversicherung für Unternehmen: Deckt den Verlust, die Beschädigung oder Zerstörung elektronischer Daten aufgrund eines Cyberereignisses ab.
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Gebäudeversicherung: Kaufst Du ein Lager oder Büroräumlichkeiten? Als Eigentümer musst Du Dich über die Gebäudeversicherung informieren.
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Berufliche Vorsorge (zweite Säule): Selbständige können sich freiwillig versichern, um Kapital für das Risiko Alter, Invalidität und Tod anzusparen. Es besteht auch die Möglichkeit einer individuellen Lösung über die Säule 3a. Unsere Finanzexperten helfen Dir die richtige Wahl zu treffen.
Bitte beachte, dass sich die Bestimmungen für Einzelfirmen jederzeit ändern können. Deshalb gilt es die Policen regelmässig zu kontrollieren.
Gerne helfen wir Dir dabei.