Sinnvoll sind viele Versicherungen – doch welche sind obligatorisch?
Die Nase läuft. Der Kopf brummt. Der Besuch beim Arzt ist für viele unumgänglich. Damit Sie sich die medizinischen Leistungen wie Medikamente, Spitalkosten und Arztbesuche auch leisten können, bedarf es sich einer Krankenversicherung (KVG) anzuschliessen. Sollten Sie neu in der Schweiz sein, so müssen Sie sich innert drei Monaten für eine der rund 50 anerkannten Krankenversicherer entscheiden.
Auf der Arbeit oder beim Ausüben einer Freizeitaktivität – Unfälle sind alltäglich. Am Knie haben Sie Schmerzen, dank der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) aber keine finanziellen Einbussen. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber, so sind Sie automatisch über dessen Unfallversicherung versichert.
Sie arbeiten weniger als acht Stunden pro Woche, so müssen Sie Ihre Unfalldeckung privat über Ihre obligatorische Krankenversicherung abschliessen.
«In diese Lücke passe ich noch rein». Einmal beim Einparkieren verschätzt und schon hat das Auto neben Ihnen eine Beule. Bestimmt ärgerlich – kann aber jedem passieren. Die Haftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen gegen alltägliche Szenarien wie diese. Der Abschluss einer Versicherung ist obligatorisch – ansonsten wird Ihnen kein Kontrollschild für Ihr Fahrzeug ausgestellt.
Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung greift bei Schäden an fremden Fahrzeugen, Sachen oder Personen ein, welche Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
Die Teil- oder Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Obligatorisch ist sie nicht – zu empfehlen dennoch.
Preise und Leistungen unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft – wir finden Ihnen die optimale Deckung.
Aufgrund Hochwassers wird Ihr Keller geflutet und Ihre teure Schallplattensammlung geht baden. Eine Hausratversicherung deckt sogenannte Feuer- und Elementarschäden sowie Ihr Hab und Gut.
Die meisten Kantone verzichten auf ein Obligatorium – einige bestehen darauf. Auch die Auswahl der Versicherungsgesellschaft ist nicht in allen Kantonen frei. Davon abgesehen ist eine Hausratversicherung allemal zu empfehlen.
Sie kennen die Bestimmungen Ihres Kantons nicht? Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen, Ihr Hab und Gut optimal zu schützen.
Der Sturm hat nebst Ihrer Schallplattensammlung Teile Ihres Hauses beschädigt – da hilft die Gebäudeversicherung. Wie bei der Hausratversicherung, haben auch hier einige Kantone kein Obligatorium für eine Gebäudeversicherung eingeführt. Ausserdem deckt diese lediglich Feuer- und Elementarschäden.
Sie möchten wissen, was in Ihrem Kanton gilt und welche Erweiterung in der Deckung notwendig ist?
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